Am 1.Januar 2001 sind die Neuregelungen im Bereich der Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft getreten.
Der Vorsorgeumfang der gesetzlichen Rentenversicherung wurde deutlich gesenkt - besonders bei der Berufsunfähigkeitsrente. Das hat Folgen...

Gehören Sie zur Altersgruppe der heute unter 40-jährigen?
Dann entfällt für Sie der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz komplett.


Denn für Sie gilt in Zukunft:

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Bei einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erhalten Sie statt einer Berufsunfähigkeitsrente nur noch eine Erwerbsminderungsrente, deren Höhe deutlich geringer ist.

- Die Erwerbsminderungsrente richtet sich danach, ob Sie noch einige Stunden täglich arbeiten können
- Nur wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente
- Wenn Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, halbiert sich die Rente
- Ab 6 Stunden Arbeitsfähigkeit erhalten Sie gar keine Rente

 

Im Gegensatz zur bisherigen Berufsunfähigkeitsrente kommt es bei der abgestuften Rente wegen Erwerbsminderung auf einen erreichten beruflichen Status nicht mehr an. Einen Berufsschutz gibt es - abgesehen von einer Vertrauensschutzregelung für die vor dem 2.1.1961 Geborenen - also nicht mehr.

Statistisch gesehen trifft eine Erwerbsminderung jeden Vierten - unabhängig von Tätigkeit oder Position.

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