Am 1.Januar 2001 sind die Neuregelungen
im Bereich der Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft
getreten.
Der Vorsorgeumfang der gesetzlichen Rentenversicherung wurde deutlich
gesenkt - besonders bei der Berufsunfähigkeitsrente. Das hat Folgen...
Gehören Sie zur Altersgruppe der heute
unter 40-jährigen?
Dann entfällt für Sie der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz
komplett.
Denn für Sie gilt in Zukunft:
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Bei
einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit aufgrund eines
Unfalls oder einer Krankheit erhalten Sie statt einer Berufsunfähigkeitsrente
nur noch eine Erwerbsminderungsrente, deren Höhe deutlich geringer
ist.
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Die
Erwerbsminderungsrente richtet sich danach, ob Sie noch einige Stunden
täglich arbeiten können
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Nur
wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können,
erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente
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Wenn
Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können,
halbiert sich die Rente
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Ab
6 Stunden Arbeitsfähigkeit erhalten Sie gar keine Rente |
Im Gegensatz
zur bisherigen Berufsunfähigkeitsrente kommt es bei der abgestuften
Rente wegen Erwerbsminderung auf einen erreichten beruflichen Status nicht
mehr an. Einen Berufsschutz gibt es - abgesehen von einer Vertrauensschutzregelung
für die vor dem 2.1.1961 Geborenen - also nicht mehr.
Statistisch gesehen trifft eine Erwerbsminderung jeden Vierten - unabhängig
von Tätigkeit oder Position.
PRIVAT VERSICHERT BEDEUTET INDIVIDUELL VERSICHERT!
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